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Ja, ist wohl so. Allerdings hat mein Mitsubishi Outlander die DRL ab Werk in die Nebler integriert und da Frage ich mich schon, wie der TÜV und die Rennleitung da den Unterschied erkennen will.So wie ich rechaschiert habe ist legales DRL immer das Gedimmte Fernlicht, Gedimmte Blinker sind verboten, stellt man auf Abblendlicht dann gehen die Blinker gedimmt mit an.
Bei manchen BMWs und Volvos habe ich Begrenzungs Lichter gesehen, was hat es damit auf sich? Wäre es möglich bei unseren Front Scheinwerfer diese Orangenen Reflektoren mit einer LED zum Dimmen zu bringen?
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Noch was, bei den US Modellen wurden den Rucklichtern eine Nebelleuchte eingebaut, ab Werk ist da dort doch gar keine Möglichkeit also haben die Umrüster den Scheinwerfer umgebaut damit erlischt doch die Betriebserlaubnis.
Noch was, bei den US Modellen wurden den Rucklichtern eine Nebelleuchte eingebaut, ab Werk ist da dort doch gar keine Möglichkeit also haben die Umrüster den Scheinwerfer umgebaut damit erlischt doch die Betriebserlaubnis.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »wital555« (11. Januar 2019, 17:20)
Sicher,dass das notwendig ist? Mein TÜV-Mann hatte am DRL (7 Volt, High Beam) nichts auszusetzen. Ein Großteil der Daimler-Flotte (ältere V-Klasse / A-Klasse ?!?) fährt genauso rum...Optisch sieht es mit den Neblern am Besten aus, deshalb hab ich es auch so eingestellt. Im September zum TÜV mach ich es kurz raus.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »acgallex« (19. Januar 2019, 20:01)
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