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Das ist der wichtige Satz, was in dem Garantieschein/Garantiebestätigung zum Fahrzeug steht zählt.Inhalt und Umfang der Garantieleistungen sind im Einzelnen den Garantiebestimmungen zu entnehmen, die aus dem zum Fahrzeug gehörenden Garantie- und Serviceheft hervorgehen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MadMax63« (7. April 2015, 21:12)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »galaxianer« (7. April 2015, 23:00)
Danke!@ lerchelchen
Das Neufahrzeug wir offiziell mit 4J Endkundengarantie in DE beworben und verkauft.
Da spielt es für Dich keine Rolle für die Garantielänge welchen Preis man für das Fahrzeug aushandelt (da ja wie Du auch selber schreibst er diese gewähren muss).
Für den Händler allerdings schon, da er das Garantierisiko und die Kosten für die 2 zusätzlichen werbewirksamen Jahre allein trägt und FIAT/Lancia als Hersteller nur die 2 gesetzlichen Jahre übernimmt.
Du hast ja selber schon geschrieben das es ein Flottenfahrzeug war, und für kommerziell/gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt diese 4J Garantie nicht. Und mit diesem "Anmelden" kann man betriebswirtschaftlich gesehen die Risiken minimieren und brauch nur die gesetzlichen 2 Jahre ab Erstzulassung leisten.
3 Jahre nur auf den Lack????
Da muss ich mich aber beeilen ...am Rand meiner Motorhaube bilden sich Blasen und meine Felgen sehen auch so aus als ob Wasser unter den Klarlack gekrochen ist.
Hoffe das wird dann noch bis Juni auf Garantie gemacht, meiner ist vom Juni 2012
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