Lancia Voyager/Chrysler Voyager/Dodge Grand Caravan

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  • Hallo Alle zusammen,


    Ich möchte mich erstmal vorstellen, mein Name ist Marcus und hab noch Frau, Kind, Hund und Katze. Wir haben letztes Jahr einen Dodge Grand Caravan 2017 BJ gekauft und haben uns nun dafür entschieden das wir uns einen Wohnwagen zulegen wollen. Nun brauch ich eine Anhängekupplung, da habe ich auch einige gefunden für Chrysler und für Lancia. Gehen die alle auch für Dodge, und sind die fahrzeugspezifischen Elektrosätze auch für Dodge geeignet???.


    Ein anders Problem beschäftigt mich außerdem.
    Im Fahrzeugschein sind keine Einträge für Stützlast und ungebremst/gebremste Anhängerlast eingetragen, der nette Herr von der Dekra sagt, er braucht ein Herstellergutachten mit genau der vin von meinen Dodge. Hab ich probiert über mehrere Stellen, keiner kann mir da helfen.
    Einen Spezialisten habe ich gefunden der bietet mir ein fertiges Gutachten an will aber ca 550,- dafür haben, was mir recht teuer erscheint weil er diese Gutachten erstellt ohne mein Fahrzeug begutachtet zu haben.


    Was meint Ihr dazu? Welche Möglichkeiten habe ich ?


    Mfg Marcus

  • https://importcertificate24.com/index.php?id=3&L=0


    Hier ist die richtige Adresse für Anhängelast und Stützlast. Bestätigung beantragen/erwerben und auf Grund dieser Bestätigung beim TÜV/Dekra eine Abnahme machen lassen. Mit dem fertigen Gutachten zur Zulassungsbehörde und neue Papiere ausstellen lassen.
    Die Anhängerkupplung von Chrysler RT 3.6 passt auch bei Dodge RT 3.6, Elektrosatz passt auch. Nach dem Einbauen gehört rechtlich eine Abnahme beim TÜV/Dekra zu machen, aber total überflüssig, das ist ja die selbe Kutsche. Einbauen und so fahren.

  • Aber aufpassen, die Elektrosätze von Lancia passen nicht, die sind Fahrzeugspezifisch, du brauchst einen universellen Elektrosatz!!


    Du hast weder für den Chrysler RT noch für den Dodge Grand Caravan eine ABE, das heißt, du musst die Kupplung auf jeden Fall eintragen lassen!!!
    Die vom Lancia Chrysler kannst du nur als Referenz nehmen, wenn du einen Prüfer davon überzeugt hast, dass es die selben Fahrzeuge sind! Sei dir darüber im Klaren, wenn sie nicht eingetragen hast, fährst du ohne Betriebserlaubnis! Über die Folgen je nach Unfall/Kontrollen musst du dir im Klaren sein!!!


    "DodgePentastar" erkundige dich mal bei einem "richtigen" TÜV Ingenieur, der die Abnahme machen darf und kann!


    Gruß
    Jürgen

    Chrysler Town & Country 3.6l Touring L, MJ13, Silber PSC, LPG

    Einmal editiert, zuletzt von aginara ()

  • Ich würde mich gerne mit dir über die rechtliche Geschichte und die "richtigen" TÜV-Prüfer unterhalten, aber so viel Zeit habe ich auch nicht. Nur ein Paar Punkte: eine Anhängerkupplung ist EG-Typ-geprüft, das bedeutet, sie ist entragungsfrei, das EU-Recht steht über das nationale. Wird diese Anhängerkupplung am Fahrzeug angebracht, zählt das ganze als Ladung, und der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich, sprich Ladungsicherung. Würden die Befestigungspunkte bei der Karosse von Chrysler/Dodge/Lancia nicht passen, das wäre ein Problem, aber die passen alle.
    Selbstverständlich kannst du immer noch beim TÜV vorfahren und eintragen lassen.

  • ich lese da aber nur, "geeignet für Dodge Grand Caravan", von ABE steht da nichts! Aber so etwas diskutiert man am besten mit den freundlichen Gesetzeshütern und dem TÜV, die sagen dann schon, was Sache ist!


    Gruß
    Jürgen

    Chrysler Town & Country 3.6l Touring L, MJ13, Silber PSC, LPG

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