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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »MadMax63« (19. September 2015, 12:09)
Bei der TÜV-Abnahme werden wahrscheinlich nur die üblichen Abweichungen zw. US und Europa kontrolliert, also ist Nebelschlusslampe da, sind Xenons draußen, wenn keine LWR vorhanden und so ein Zeug. Dann gibt's die Sondergenehmigung für Lenkradsperre fehlt, keine LWR usw. Der Prüfer wird wahrscheinlich gar nicht alle Funktionen des Fahrzeuges kennen.
Isses ja nicht lt. Freundlichem. Als ich meinen Key geholt habe, kam die Frage was ich denn damit will. Das man das nicht nachrüsten darf bei jedem KFZ,Wenn das sooo gut ist warum ist es dann in D. nicht gleich drin???
Der Vollständigkeit halber sei noch genannt, dass der Fernstart ohne zusätzliche Einbauten an allen Gold und Platinum frei geschaltet werden kann, aber nicht am Silber. Dort fehlt im Motorraum der Motorhauben-Schalter, der erst eingebaut werden muss (Anschlusskabel ist aber im Auto vorhanden).
Steffen
Apropos, Meine GöGa hat seit wenigen Wochen ein Beetle-Cabrio als Vorführwagen erworben. Der Wagen sollte gemäß Verkaufstext Xenonlicht haben. Nach Abholung habe ich dann einen Drehschalter für die Leuchtweitenregulierung entdeckt und sofort den Verkäufer angerufen und reklamiert. Dieser sagte aber, dass bei der neuen Xenontechnik weder automatische LW-Regelung noch eine SWWA erforderlich ist.Bei der TÜV-Abnahme werden wahrscheinlich nur die üblichen Abweichungen zw. US und Europa kontrolliert, also ist Nebelschlusslampe da, sind Xenons draußen, wenn keine LWR vorhanden und so ein Zeug. Dann gibt's die Sondergenehmigung für Lenkradsperre fehlt, keine LWR usw. Der Prüfer wird wahrscheinlich gar nicht alle Funktionen des Fahrzeuges kennen.
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