Hallo Andreas,
mir ist klar um welche Kleinigkeit es geht aber Du schreibst es ja selber :
= "Faktisch legen es die beiden Kundigen .... so aus, dass das in D Pflicht ist", aber zeigen wo es steht können sie's nicht
= "und da gibt es den Prüfauftrag zur Polabdeckung" von nachgeschalteten selbstständigen Prüforganisationen welche wirtschaftlich arbeiten müssen die etwas "auslegen/herleiten" ohne direkte gesetzliche Vorgabe.
Wieso wird "dieser Prüfauftrag" von dieser Lobby nicht bei Homologation und Zulassung durchgesetzt/ausgeführt und Fahrzeuge mit einem "Mangel" für 3 Jahre in Verkehr gebracht?
Im Umkehrschluss würde das bedeuten, wenn mein neues Fahrzeug bei der Abholfahrt vom Händler in eine Kontrolle mit "TüV-Beistand" kommt ich einen potentiellen Mängel habe, bei einem Fahrzeug welches nach Zulassungsordnung mängelfrei ist, sonst hätte es mir nicht verkauft werden dürfen oder zumindest ein Mängelprotokoll für meine erst Plakette bei Kauf/Zulassung beiliegen müssen.......
Kommt ein "TüVler" ins Autohaus, sieht einen Wagen mit offener Motorhaube, und sagt "na so geht das aber nicht da fehlt ja die Polkappe", sagt der Werkstattleiter "der wird gerade zur Auslieferung nachher fertig gemacht ist ein Neuwagen" darauf der TüVler "achso, dachte schon das ist einer von denen die ich prüfen sollte" und geht beruhigt weiter .....
Ingolf