Plus-Pol-Abdeckung?

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  • Liebe Voyager-Forengemeinde,
    ich hab gestern mal intensiver unter die Motorhaube unserer Neuerwerbung gekuckt, da ist mir aufgefallen, dass dort keine Abdeckung für den Plus-Pol vorhanden ist. Das verwundert mich etwas, weil ich das schonmal als "geringen Mangel" bei der HU hatte und dann eine Abdeckung nachkaufen musste (mit langer Erklärung bzgl. Feuergefahr durch Kurzschluss bei Unfall, wenn ein Masseteil auf den Plus-Pol kommt, Geschichten von rotglühenden Schraubenschlüsseln und verbrannten Handglenken durch leitende Uhrenarmbänder inklusive). Sind die Plus-Pole im Voyager generell nicht abgedeckt oder hat da jemand was vergessen (oder hängt das gar von so was wie einer Musterprüfung ab und der Voyager hat seine Betriebserlaubnis dann eben ohne Abdeckung erhalten...)?


    Viele Grüße
    Andreas

  • Ich hatte auch keine an meinem - einfach zum Händler fahren und eine draufmachen lassen oder wenn der zu weit ist für ein paar Cent beim Zubehörladen eine kaufen. Gehört definitiv (in Deutschland) eine drauf!

  • ?( hhhhhhhhhhhhm, der deutsche "Überversicherungsundallesregelungswahn" treibt schon merkwürdige Blüten.
    Ist schon komisch das Autos offiziell vom Hersteller in DE/EU homologiert, zugelassen und ausgeliefert werden in einen Zustand (der je nach Prüfer als Mängel) welcher Plaketenverlust/Fahrverbot bedeuten könnte.
    Ich sach ma so, durch die aktive Motorhaubenanhebung beim Crash wird der Abstand zur Batterie proaktiv erhöht, möge der Prüfer sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen ....


    Und wenn er 'nen Dicken macht kommen 10cm Panzertape drüber und gut is .... 8)


    p.s.
    Die Pluspolabdeckung ist auch nur da zwingend erforderlich, wo die Batterie mit leitfähigem Material in Berührung (Achtung Gummiwort/-begriff) "kommen kann". Im übrigen liegt es nach wie vor im Ermessensspielraum des Prüfers, ob und inwieweit es notwendig wird. Da es nach meinem Wissen auch gar keine so formulierte Vorschrift gibt über eine Pluspolabdeckung, weder in der StVZO noch in den EG-Richtlinien. Die Notwendigkeit der Pluspolabdeckung leitet die Prüforganisation aus dem §30 StVZO indirekt her, wo geschrieben steht, daß Fahrzeuge so gebaut sein müssen, daß ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt. Einen potenziellen Unfall mit so verbeulter Motorhaube das beide Pole kurzgeschlossen werden sehe ich nicht als "verkehrsüblichen Betrieb" zumal das Fahrzeug ohne diese Abdeckung für den "verkehrsüblichen Betrieb" homologiert und zugelassen wurde.

    Now I can read and be aware of all the things that could result in death or serious injury... ;)
    -Lancia Voyager Platinum | MJ2014 3.6L V6 | Brilliant Black Chrystel Pearl-

  • ... Hast ja recht, aber andererseits kann ich schon erwarten (unabhängig davon ob das Detail nun in meinen Augen sinnvoll ist oder nicht), dass ich ein Neufahrzeug bekomme, dass im Sinne der HU (und da gibt es den Prüfauftrag zur Polabdeckung) völlig ohne Mängel ist. Ein Geringer Mangel ist ja auch kein Plakettenverlust oder Fahrverbot, wenn er aber festgestellt wird und Du hast ihn nach gewisser Zeit nicht behoben, dann kostet es halt. Wie gesagt, bei einem Neuwagen möcht ich mir darüber erstmal keine Gedanken machen müssen...
    Faktisch legen es die beiden "Kundigen (GTÜ-Mensch in der Nachbarschaft, Inhaber einer hiesigen Autowerkstatt), die ich gefragt habe so aus, "dass das in D Pflicht ist".
    Ich hab jetzt ne alte Abdeckung (geschenkt) drauf, die zwar die beiden Führungsstifte hat, sonst aber eher mäßig passt (hat ne Stufe nach oben, wo sie eigentlich nach unten gehen müsste) - aber der Pol ist wenigstens nach oben zu abgedeckt...


    Viele Grüße
    Andreas

  • Hallo Andreas,
    mir ist klar um welche Kleinigkeit es geht aber Du schreibst es ja selber :
    = "Faktisch legen es die beiden Kundigen .... so aus, dass das in D Pflicht ist", aber zeigen wo es steht können sie's nicht
    = "und da gibt es den Prüfauftrag zur Polabdeckung" von nachgeschalteten selbstständigen Prüforganisationen welche wirtschaftlich arbeiten müssen die etwas "auslegen/herleiten" ohne direkte gesetzliche Vorgabe.
    Wieso wird "dieser Prüfauftrag" von dieser Lobby nicht bei Homologation und Zulassung durchgesetzt/ausgeführt und Fahrzeuge mit einem "Mangel" für 3 Jahre in Verkehr gebracht?


    Im Umkehrschluss würde das bedeuten, wenn mein neues Fahrzeug bei der Abholfahrt vom Händler in eine Kontrolle mit "TüV-Beistand" kommt ich einen potentiellen Mängel habe, bei einem Fahrzeug welches nach Zulassungsordnung mängelfrei ist, sonst hätte es mir nicht verkauft werden dürfen oder zumindest ein Mängelprotokoll für meine erst Plakette bei Kauf/Zulassung beiliegen müssen.......


    Kommt ein "TüVler" ins Autohaus, sieht einen Wagen mit offener Motorhaube, und sagt "na so geht das aber nicht da fehlt ja die Polkappe", sagt der Werkstattleiter "der wird gerade zur Auslieferung nachher fertig gemacht ist ein Neuwagen" darauf der TüVler "achso, dachte schon das ist einer von denen die ich prüfen sollte" und geht beruhigt weiter ..... 8)


    Ingolf

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  • Hallo Gerd,


    da hattest Du einen der bei Auslieferung mitgedacht hat :thumbup: , oder die ist jetzt wieder erwarten wirklich ab Werk dran :S .
    Es geht auch nicht darum das die beim Crash wirklich was abhält, sondern das die Prüforganisation den Punkt als vorhanden abhaken kann 8) .
    Wer es wirklich sicher will, kann sich das im Crashfall automatisch absprengende Batterieanschlusskabel eines Wettbewerbers holen :whistling: .

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